Wir stellen uns vor

UNSERE GESCHICHTE

Aus der Entwicklung des Nordhemmer Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit

  • 1870

    Bereits im Jahre 1870 hatten sich 500 Landwirte aus dem Kreise Minden und den angrenzenden Kreisen zusammengefunden, um einen Feuerversicherungsverein zu gründen.

  • 1878

    Am 23. November 1878 fand die erste Generalversammlung statt, in der die Statuten festgelegt wurden.

  • 1884

    Im Jahre 1884 hatte der Verein 631 Mitglieder mit einer Versicherungssumme von 2.882.737,00 Mark. Die Beiträge betrugen zu der Zeit 5.503,81 Mark. An Schäden wurden im Jahre 1884 675,00 Mark gezahlt.


    Die Schätzer bekamen zu der Zeit für eine Taxe 1,00 Mark.


    In den folgenden Jahren hat sich der Verein stets aufwärts entwickelt.

  • 1920

    Anfang der 1920 iger Jahre entstanden Schwierigkeiten mit den Versicherungssummen infolge der Inflation.

  • 1921

    Schon 1921 wurde beschlossen, die Versicherungssummen nach Werten von 1914 festzulegen. Jedes Mitglied konnte dann Jahr für Jahr bestimmen, mit welchem Zuschlag versichert werden sollte.


     Die Höchstgrenze wurde auf 400 % des Friedenswertes festgesetzt.

  • 1924

    Als das Geld 1924 wieder stabil wurde, hatte man Schwierigkeiten mit dem Einzug der Beiträge. Das Geld war sehr sparsam und knapp.


    Es wurde beschlossen, dass Mitglieder, die bis zum 1. Mai die Beiträge nicht gezahlt hatten, umgehend zu kündigen seien.

  • 1930

    Anfang der 1930 er Jahre hatte der Verein eine schwere Krise zu überwinden. Die Brandschäden nahmen enorm zu. Man vermutete, dass Brandstifter am Werk waren, die den Verein zugrunde richten wollten.


    Diese Vermutung hat sich später bewahrheitet. In der Gegend von Rahden war ein Versicherungsagent am Werk, der die Brände laufend legte.

  • 1931

    Die Schäden erreichten im Jahre 1931 eine Höhe von rund 350.000,00 Reichsmark. Ein gut ausgestattetes Wohnhaus kostete zu der Zeit ca. 10.000,00 Reichsmark.


    Für den 26.09.1931 wurde damals eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, die über die Deckung der Schäden beschließen sollte. Eine Rückversicherung gab es zu der Zeit noch nicht.


    Beschlossen wurde in der Versammlung als zusätzliche Sicherung, jedes Mitglied zu kündigen, das mit mehr als 75 % des Versicherungswertes verschuldet war.

  • 1945/46

    1945/46 wurden 62 Mitglieder, die durch Kriegseinwirkung Schäden erlitten hatten mit 50 % der Schadensumme entschädigt.


     Das war einmalig in der Versicherungswirtschaft.

  • 1948

    Beim Währungsschnitt 1948 wurden die Versicherungen mit einer Ausgleichsforderung gegen Bund und Länder ausgestatte, so dass diese Zeit verhältnismäßig gut überbrückt wurde.

  • 1956

    1956 wurden die Verbundene Wohngebäudeversicherung (Feuer, Sturm, Leitungswasser) und die Sturmversicherung aufgenommen.

  • 1977

    Im Jahre 1977 kamen die Hausrat-, Leitungswasser-, Einbruchdiebstahl- und Raub- und die Glasversicherung hinzu.

  • 1979

    Am 5. März 1979 erfolgte die Genehmigung durch die Königliche Hochlöbliche Regierung in Minden.


    Bevor die Geschäftstätigkeit aufgenommen werden konnte, musste eine Kaution in Höhe von 100.000 Mark gestellt werden und bei der Reichbankstelle in Minden deponiert werden.


    Es musste außerdem ein Versicherungsbestand (zu versichernde Werte) in Höhe von  1,5 Millionen Mark nachgewiesen werden.


    Von der Kautionssumme brachten Mitglieder aus Isenstedt, Frotheim, Lavelsloh, Essern, Steinbrink, Nordel, Bohnhorst, Südfelde, Hille, Südhemmern, Unterlübbe, Rothenuffeln, Holzhausen II, Stemmer, Friedewalde und Nordhemmern 80.000,00 Mark auf.


    20.00,00 Mark wurden von Lehrer Bliefterning und von Behren, Nordhemmern Nr. 3 (Urgroßvater des jetzigen Vorsitzenden) durch einen Kredit bei der Sparkasse in Minden aufgebracht. Dieser wurde von den beiden mit ihrem Privatvermögen abgesichert.

  • 2014

    2014 wurde das neue Bürogebäude fertiggestellt. Moderne Einrichtung und technische Ausstattung bieten allen Mitarbeitern Platz für Beratungstermine.


    Interne Abläufe und Prozesse haben sich den rechtlichen Vorgaben angepasst.

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